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  • Writer's pictureDafina Marashi

PV - Freiflächenanlagen und die Rolle der Gemeinde

Im Gegensatz zu Windkraftanlagen sind Solaranlagen nicht nach § 35 BauGB privilegiert. Aus diesem Grund wird ein Bauleitplanverfahren nötig. Das kann dann zum Beispiel mit einem vorhabenbezogenen B-Plan passieren.


Hier der Link zum Ablauf einer Baugenehmigung aus einem unserer letzten Artikel: https://www.solarpg.de/news/der-weg-zur-baugenehmigung-einer-pv-freiflachenanlage


Ohne die Gemeinde geht es also nicht. Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt im Bauverfahren der PV-Anlage. Damit ein Bebauungsplan tatsächlich aufgestellt wird, ist die Akzeptanz in der Gemeinde entscheidend.


Diese kann durch frühe Partizipation der Öffentlichkeit gesteuert werden und einige bedenken im Vorfeld ausbügeln. Wichtig ist hier auch, dass der Entwickler Transparenz schafft und die Interessengruppen über die Schritte zum Bau unterrichtet. Die Schnittstellen zwischen Projektfirma, Eigentümer: innen, Netzbetreibern, sowie Ortschaften und Gemeindeverwaltungen müssen funktionieren.


Dies ist sehr wichtig, da im Planungsprozess einige Interessengruppen involviert sind. Neben den Behörden der Regionalplanung, sind Gemeinde- und Ortsräte, Bürger: innen sowie andere Träger öffentlicher Belange in der Entscheidungsfindung beteiligt. So erstreckt sich der Zeitraum bis zum Baubeginn auf etwa 1-2 Jahre, wenn keine weiteren Verzögerungen durch Konzepterstellungen etc. eintreten.

Darüber hinaus müssen die Stellungnahmen der Stakeholder beurteilt werden und entsprechend dazu das Vorhaben revidiert werden, um einen realen Mehrwert für die lokale Situation zu schaffen. Aus diesem Grund ist es auch ausschlaggebend, dass die Wertschöpfung eines Solarprojektes vor Ort bleibt.

Gemeindebeteiligung am Bau einer Solaranlage

Das öffentliche Interesse kann tatsächlich von der Errichtung einer Solaranlage auf dem Gemeindegebiet auch direkt finanziell profitieren. Seit der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Novelle im letzten Jahr gibt es einen rechtssicheren Weg Gemeinden direkte Vorteile zu bieten. Durch das §6 EEG gibt es die Chance Gemeinden mit bis zu 0,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde zu beteiligen. Das gilt nicht nur für EEG-Projekte, sondern auch für Anlagen, die über die sogenannte PPAs (Power Purchase Agreements) finanziert werden.

Bei einer 50 Hektar großen, konventionellen Anlage könnten so jedes Jahr bis zu 100.000 € in die Gemeindekassen fließen.



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