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  • Writer's pictureDafina Marashi

NRW: Photovoltaik auf benachteiligten Flächen


Freiflächenanlage auf benachteiligten Gebieten in NRW
Erweiterte Flächenkulisse für Freiflächenanlage (Foto von Markus Spiske)

Auf den zusätzlichen Freiflächen können in diesem Jahr noch 150 Megawatt (MW) Photovoltaik gefördert werden, heißt es seitens des Düsseldorfer Wirtschaftsministeriums. Danach sollen pro Jahr maximal 300 MW dazu kommen. Jährlich entspricht diese Summe bis zu 400 Hektar.


Die benachteiligten Gebiete werden vom Bundesland 136.100 Hektar Ackerland und 174.600 Hektar Grünland beziffert. Die Gesamtfläche des Landes beträgt rund 3,4 Millionen Hektar.

Die Landesregierung hat von der Länderöffnungsklausel im EEG-Gebrauch gemacht und Fördermöglichkeiten somit erweitert. Die entsprechende Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) ist seit dem 27.August 2022 in Kraft.


Bisher war die zulässige Flächenkulisse auf Randstreifen entlang von Straßen- und Schienenwegen begrenzt. Nun können in Nordrhein-Westfalen auch Projekte auf Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag umgesetzt werden und schon an der kommenden Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im November teilnehmen.


Dabei werden landwirtschaftliche Flächen mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie Natura-2000-Gebiete in der Verordnung von der zu öffnenden Flächenkulisse ausgeschlossen. Damit sollen die Interessen von Landwirtschaft und Natur gewahrt bleiben.


Laut Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen) hat Nordrhein-Westfalen bei der Nutzung von Freiflächen für Solaranlagen noch Nachholbedarf. Die neue Verordnung stelle die Weichen dafür, das vorhandene Potenzial tatsächlich zu nutzen. Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) sieht eine verbesserte Möglichkeit für Landwirte, wettbewerbsfähig zu wirtschaften und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.


Quelle:




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