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Kabinett beschließt das EEG-Osterpaket

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legte am 06. April ein Gesetzespaket im Rahmen des Energiesofortmaßnahmenpakets ab, das mehr als 500 Seiten umfasst. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht nur angesichts der Klimakrise dringlich, sondern auch vor dem Hintergrund nationaler Sicherheit.Im sogenannten Osterpaket werden mitunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst.


Die Ausbaupfade für die Erneuerbaren bis 2030 stehen fest

Ein Blick auf einige beschlossene Änderungen im EEG


1. Ausbauziel von 80% bis 2030


Im Jahr 2021 lag der Anteil der erneuerbaren am Stromverbrauch nur bei 42 %. Der Anteil der regenerativen Energien soll also in weniger als einem Jahrzehnt verdoppelt werden. Durch die Priorisierung und Beschleunigung soll die Importabhängigkeit von fossilen Kraftstoffen, allen voran dem Erdgas, vermindert werden. Im Jahr 2030 sollen 600 Terrawattstunden Strom in Deutschland aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

2. Erneuerbare Energien genießen Priorität


Im EEG wird auch der Grundsatz verankert, dass die erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Dabei soll dem Ausbau erneuerbarer Energien bis zur Erreichung der Ziele vorrangig behandelt werden. Das bedeute nicht, dass andere Schutzgüter wie bspw. der Artenschutz unwichtig sind, doch die Interessen werden im Einzelfall geprüft.

3. Ausschreibungsmengen an das 2030-Ziel angepasst


Bei der Windenergie an Land sollen 10 Gigawatt pro Jahr zugebaut werden. Bei der Solarenergie sollen 22 Gigawatt pro Jahr ausgebaut werden. So sollen bis 2030 115 Gigawatt Windkraftwerke an Land und 215 Gigawatt solare Energie aus Dach-, Freiflächen- und besonderen Solaranlagen kommen.


4. PV- Einzelmaßnahmen • Der Ausbau wird hälftig auf Dach- und Freiflächenanlagen aufgeteilt • Bei Freiflächenanlagen wird die Flächenkulisse erweitert. Dabei sollen neben Seitenrandstreifen, Konversionsflächen und benachteiligten Gebieten, auch Agri-PV, Moor-PV, und Floating-PV hinzukommen. • Die neuen Kategorien werden in die regulären Ausschreibungen übergeführt. Agri-PV und Moor-PV Anlagen erhalten einen Bonus, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

5. Finanzielle Beteiligung der Kommunen


Auch bestehende Freiflächenanlagen und Windanlagen können Kommunen in Zukunft finanzielle beteiligen. Die Kommunen können bei geförderten und angeforderten Freiflächenanlagen im Interesse des Naturschutzes naturschutzfachliche Vorgaben machen.

Nach dem Kabinnettsabschluss wird das Osterpaket dem Deutschen Bundestag zugeleitet und geht im nächsten Schritt in das Gesetzgebungsverfahren.


Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/0406_ueberblickspapier_osterpaket.pdf?__blob=publicationFile&v=12

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