Mit 379 Ja-Stimmen und 281 Nein-Stimmen wurde die EEG-Novelle aus dem Osterpaket angenommen. Im EEG 2023 wird ein stärkerer PV-Ausbau festgeschrieben – so sollen bis 2030 215 Gigawatt zugebaut werden. Das Ziel der Klimaneutralität im Stromsystem bis 2035 wurde kurzfristig gestrichen. Bis 2030 sollen aber 80% des Stroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Die Neuregelungen umfassen höhere Vergütungssätze für Kleinanlagen und Anlagen bis 40 Kilowatt Leistung. Die steuerlichen Hürden für Kleinanlagen und Solarparks sollen abgebaut und der Netzanschluss vereinfacht werden. Auch geht eine Erweiterung der Flächenkulisse mit der Gesetzes-Novelle ein. In Zukunft sollen mehr Agri-PV Anlagen und Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden entstehen.

Steuern
Die steuerliche Belastung durch das Erbschaftssteuerrecht bei Hofübergaben entfällt für Bauernhöfe, die eine Agri-PV Anlage errichten.
Netzanschluss
Der Netzanschluss soll künftig über ein Webportal des Netzbetreibers erfolgen. Netzbetreiber müssen ausführlich über die Netzanschlussbedingungen und einzureichenden Informationen informieren. Auch sollen die Angaben und Unterlagen über die digitalen Portale an die Betreiber übermittelt werden. Dabei soll die Ausgestaltung möglichst einheitlich erfolgen. Dazu wir das relevante § 8 EEG ergänzt. Die Übergangsfrist besteht bis 2025.
EEG – Flächenkulisse
In der aktuellen Fassung des EEG wird der Solar-Randstreifen auf Autobahnen von 200 auf 500 Meter verbreitert. Außerdem wird nun Dauergrünland der Kategorie „Agri-PV“ zugeordnet und die sogenannte Garten-PV eingeführt.
EEG – Förderung
Nach Vollendung des Kohleausstiegs soll der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Förderung erfolgen.
Quellen:
https://www.pv-magazine.de/2022/07/07/bundestag-verabschiedet-eeg-novelle-2/
https://www.pv-magazine.de/2022/07/06/osterpaket-verguetung-rauf-buerokratie-runter-netzanschluss-digital-ausschreibungsvolumen-dynamisch/
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