Aufgrund gestiegener Kosten für den Bau und Betrieb von Solarparks, hat die Bundesnetzagentur den Höchstsatz in den Ausschreibungen nun auch für Freilandanlagen erhöht. Aktuell beträgt dieser nun 7,37 Cent pro Kilowattstunde.
In März diesen Jahres findet die nächste Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenprojekte statt. Ab dann greift auch die Leistungsgrenze aus dem EEG 2023 mit einem Megawatt. Am Montag, den 23.01.2023 gab die Behörde nun auch die Anhebung des Höchstgebots bekannt. Im Zuge der Strompreisbremse wurden die Möglichkeiten der Bundesnetzagentur erweitert. Anstatt nur um zehn Prozent, kann sie nun den Höchstpreis um bis zu 25% anheben.
Im letzten Jahr galt noch der Höchstwert von 5,9 Cent pro Kilowattstunde. Jedoch wurden viele der vergangenen Ausschreibungen unterzeichnet. Dies soll sich nicht wiederholen.
Dazu wurde auch das Ausschreibungsvolumen mit voraussichtlichen 1950 Megawatt deutlich ausgeweitet. Die offiziellen Zahlen wurden jedoch noch nicht veröffentlicht.
Der Hauptgrund für den erhöhten Wert sind die gestiegenen Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Solaranlagen. Auch die Finanzierung hat sich durch höhere Zinsen verteuert.
„Die gestiegenen Kosten hatten zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten“, so die Bundesnetzagentur.
„Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein.“
Solaranlagen können auch ohne die staatlichen Fördergelder errichtet und betrieben werden. Zur Finanzierung werden sogenannte PPAs genutzt. Noch nie davon gehört?
Quelle: https://www.pv-magazine.de/2023/01/23/bundesnetzagentur-erhoeht-hoechstwert-fuer-photovoltaik-freiflaechenanlagen-auf-737-cent-pro-kilowattstunde/
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