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  • Writer's pictureDafina Marashi

Fairer Umgang mit Landwirten

Was bedeutet es eigentlich, wenn wir uns im Rahmen der Selbstverpflichtung für die Gute Planung PV für einen fairen Umgang mit Landwirt*innen stark machen?


Die genauen Punkte können Sie sich im folgenden Dokument anschauen: https://www.bne-online.de/fileadmin/documents/22-04-20_bne_Gute_Planung_PV-Freilandanlagen_-_PrePrint.pdf


Die finale Überarbeitung erfolgt im Herbst 2022.



Teilhabe Solaranlagenplanung
Wir glauben, dass Partizipation bei Solaranlagen das A und O sind.

Jede Person, die sich mit uns über die Verpachtung ihrer Flächen unterhält, wird von uns in diesem Prozess vollumfänglich beraten und begleitet. Das bedeutet, dass wir alle Vorteile als auch Risiken, die mit der Planung der Anlage verbunden sind, aufzeigen. So kommunizieren wir bspw., dass rechtlich noch nicht final geklärt wurde, ob Flächen, die länger als 5 Jahre nicht umgebrochen wurden, dann auch Grünland bleiben müssen, auch wenn viele Indikatoren dies nicht vermuten lassen.


Wir setzen uns mit dem Fokus auf Agri-Photovoltaik ganz klar für Lösungen ein, die die Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Solarparks bedeuten. In jedem Fall beziehen wir alle Interessengruppen so früh wie möglich in den Entscheidungsprozess mit ein. So ist es sehr üblich, dass wir mit Eigentümer*innen und Pächter*innen nach Lösungen suchen, wenn die Flächen nicht mehr im selben Stil wie zuvor weiter bewirtschaftet werden können.

Vorrangig projektieren wir Flächen, die von ertragsschwachen Strukturen geprägt sind und in der Landwirtschaft nur beschränkt nutzbar sind.


Im Falle der Untätigkeit bei der Projektentwicklung ist der Projektierungszeitraum bei uns zeitlich begrenzt und kann auch individuell auf die Situation des Verpächters angepasst werden. Während der Planung werden Verpächter über den Stand der Baumaßnahmen informiert und, sofern gewünscht, aktiv miteinbezogen. Unser Pachtvertrag regelt klar den Rückbau sowie die Wiederherstellung des Ausganszustandes der Fläche.


Keine unserer Anlagen stellt eine komplette Versiegelung der offenen Flächen dar, sondern ist eine Flächenumnutzung. Es ist unser Bestreben Flächen, die zuvor intensiv bewirtschaftet wurden für die Natur und den Mensch aufzuwerten. Dies geschieht durch naturschutzfachliche Untersuchungen und den Einsatz geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität als auch die Einbindung regionaler Landwirte in der weiteren Flächennutzung und den umgebenden Mehrwert für Anwohner (bspw. Radwege, Picknickplätze, etc.). Da unsere Anlagen in einem Gesamtkonzept geplant werden, sind ökologische Ausgleiche außerhalb der Anlage meist nicht mehr nötig.


„Der bne und die Unterzeichner dieser Selbstverpflichtung sind der Ansicht, dass PV-Freiflächenanlagen im landwirtschaftlichen Kontext einzuordnen sind (sowohl Biodiversitäts-PV als auch Agri-PV) und daher eine eigene Flä-chenkategorie erhalten sollten, z.B. „Landwirtschaftsfläche mit gleichzeitiger energetischer Nutzung“ oder zunächst weiter als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen werden, sofern ihre vorherige Nutzung die Landwirtschaft ist. So würden sich viele Fragestellungen erheblich vereinfachen (z.B. Hofüberga-ben/Betriebsübergänge, Erbschafts- und Schenkungssteuerfragen, Landwirt-schaftsförderung, Biodiversitätsförderung im landwirtschaftlichen Kontext und ggf. auch die Nachnutzung nach Betriebsende der Solaranlage).“



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