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Bundesrat stimmt EnSiG-Novelle zu

Durch die Neuregelungen kommt es zu Erleichterungen für das Repowering von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Außerdem sind 2023 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Ausschreibungen bis 100 Megawatt erlaubt und es gibt weitere Besserungen für Agri-Photovoltaik-Anlagen. Aus Thüringen und Sachsen-Anhalt werden mehr Unterstützung für Verteilnetze und Speicher im nächsten Schritt gefordert.


Repowering Photovoltaik
Stärkerer Ausbau von Solaranlagen in Deutschland

Am Freitag, den 07.10.2022 stimmte der Bundesrat eine Woche nahc dem Bundestag der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) zu. Im Gesetz sind Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem EEG, dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch enthalten.


Die Änderungen treten teilweise am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, am 1. Januar oder 1. Februar 2023 in Kraft. Die für die Photovoltaik relevanten Neuerungen greifen ab 2023. Ab 2023 ist ein aktives Repowering von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erlaubt. Die strengen Regelungen, wonach Solarmodule nur im Falle eines Defekts, Beschädigungen oder Diebstahl erneuert werden dürfen, gelten nicht mehr. Allerdings gilt das nicht für Dachanlagen.


Die Bundesregierung hat weiter entschieden, dass zumindest bei den Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen im Jahr 2023 Gebote für bis zu 100 Megawatt möglich sein werden. Bisher lag die Leistungsgrenze bei 20 Megawatt. Die ursprünglich für Januar im EnSiG-Entwurf geplante Krisensonderausschreibung für PV-Anlagen wird es dafür im nächsten Jahr nicht geben.


In der Novelle ist auch eine neue Regelung für Agri-Photovoltaik-Anlagen enthalten. „Die Änderung des § 38b Absatz 1 EEG 2023 soll klarstellen, dass Agri-PV-Anlagen nicht ausschließlich horizontal aufgeständert sein können, wenn sie den Bonus in den Ausschreibungen erlangen möchten“, heißt es zu der Änderung. „Vielmehr ist auch eine Neigung der Anlagen möglich, solange die Anlage insgesamt mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Meter aufgeständert ist. Die einschlägige DIN SPEC 91434 setzt diese Mindesthöhe voraus, damit unterhalb der Anlagen eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgen kann. Die durch diese hohe Aufständerung entstehenden Zusatzkosten rechtfertigen den Bonus in den Ausschreibungen.“


Mit der Novelle soll auch dafür gesorgt werden, dass industrielle Großverbraucher ihre Last flexibilisieren können. Dies soll kurzfristig die Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes erhöhen.


Quelle: https://www.pv-magazine.de/2022/09/28/ensig-novelle-erlaubt-aktives-repowering-von-solarparks-und-ausschreibungsanlagen-bis-100-megawatt/

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