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Ausbauziele für erneuerbare Energien im Kontext

Am Montag, den 16. Mai 2022 befasste sich der Ausschuss für Klimaschutz und Energie mit dem Thema der erneuerbaren Energie. Die Grundlage der Anhörung waren der „Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (20/1630) und das „Windenergie-auf-See-Gesetz“ (10/1634).



Solaranlage auf Freifläche
Nicht nur bei der Planung und Genehmigung von PV gibt es Nachbesserungsbedarf.

Lob und Kritik:

Die „EEG“ Novelle seit „Im Grundsatz“ zu begrüßen

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobte die Entschlossenheit der Bundesregierung zur Energiewende. Dies würde durch die EEG-Novelle deutlich und solle durch weitere Prüfungen der Gesetzesentwürfe im Osterpaket gefestigt werden. Dabei sollen weitere Beschleunigungspotenziale und vorgezogene Maßnahmen erwägt werden.

Der BDEW sieht insbesondere bei der Planung und Genehmigung Nachbesserungsbedarf. Der Grundsatz, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse ist, sollte auch für den Netzausbau gelten und in weiteren Gesetzen festgeschrieben werden.

Förderung für Wind und Solar beenden

Dr. Sebastian Bolay vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) äußert, dass es eine große Bereitschaft gebe für grünen Strom mehr zu zahlen. Jedes zweite Unterenhmen habe eigene Klimaziele bis 2040 und somit Bedarf. Statt einer Ausweitung der Förderung, sollen diese für Wind und Photovoltaik beednet werden, damit Investoren klare Entscheidungen treffen können.

Finanzielle Beteiligung der Kommunen

Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält Nachbesserungen zur Akzeptanzsteuerung der Bevölkerung für nötig. Dabei sei vor allem die finanzielle Teilhabe der Kommunen wichtig. Eine verbindliche finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergie an Land und Solar-Freiflächenanlagen ist gewünscht.

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