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Apenburg-Winterfeld: Grundsatzbeschluss zur Entwicklung von Solarparks

Wie groß dürfen Solarparks im Gemeindegebiet maximal sein? Welchen Abstand sollen solche Fotovoltaik-Freiflächenanlagen zur Wohnbebauung haben? Mit diesen und vielen weiteren Fragen hatte sich der Gemeinderat des Fleckens Apenburg-Winterfeld in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun liegt ein Leitfaden zum Errichten von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen vor, den entsprechenden Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat während seiner jüngsten Sitzung am Dienstag, 14. Dezember, in Recklingen einstimmig beschlossen.

In Apenburg und in Altensalzwedel planen private Investoren den Bau von Solarparks (AZ berichtete). Weitere Orte in der Gemeinde Apenburg-Winterfeld könnten folgen. Um Wildwuchs zu verhindern und die Antragsverfahren in geordnete Bahnen zu lenken, musste der Gemeinderat eine Richtlinie erarbeiten, die nun vorliegt.


„Es ist nur ein Leitfaden, wir können immer eine Einzelfallentscheidung treffen“, betonte Bürgermeisterin Ninett Schneider während der Sitzung mehrfach. Ein wesentlicher Punkt ist die maximale Größe von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen. Höchstens zwei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche einer Gemarkung dürfen bebaut werden. Das wären zum Beispiel auf Apenburg bezogen rund 23 Hektar. Festgelegt wurde weiterhin, dass beantragte Anlagen spätestens drei Jahre nach der Beschlussfassung vollständig betriebsbereit sein müssen. Damit will der Rat verhindern, dass vermeintliche Investoren sich erst Flächen reservieren lassen und dann doch nicht bauen.


Agrivoltaik-Anlagen sollen Vorrang haben vor konventionellen Anlagen. Der Vorteil bei der Agrivoltaik liegt darin, dass dabei nur 20 Prozent der Fläche mit Solarmodulen bebaut werden, der Rest kann weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Doch welche Anlage wird gebaut, wenn es mehrere Anträge für eine Ortschaft geben sollte? Dann gilt der Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, heißt also, dass der Antrag, der als Erstes eingeht, auch zuerst berücksichtigt wird.


Ein weiterer wesentlicher Punkt, der auch schon für viele Diskussionen unter den Ratsmitgliedern gesorgt hatte, ist der Bodenwert. Er gibt an, wie hoch die Qualität des Bodens ist. Dabei legte der Rat bei konventionellen Anlagen eine Höchstgrenze von durchschnittlich 25 Bodenpunkten fest, bei Agrivoltaik-Freiflächenanlagen beträgt der Wert 50 Bodenpunkte.

„Mit den 25 Punkten im Mittel schließen wir ja fast schon alles ein“, betonte die Bürgermeisterin. Ratsherr Peter Warlich gab ihr recht: „Wir haben in Apenburg im Durchschnitt keine 35 Bodenpunkte.“

Vom Gemeinderat festgelegt wurden auch Kriterien, die vor allem die Anwohner betreffen. So soll der Abstand von Solarparks zur Wohnbebauung mindestens 200 Meter betragen. Zudem wird um die Anlagen herum ein Sichtschutz in Form von Hecken gefordert. Die Hecke aus Grün- und Blühsträuchern muss mindestens drei Meter hoch und auch drei Meter breit sein.

Autor: Christian Reuter

Link: https://www.az-online.de/altmark/beetzendorf-diesdorf/apenburg-winterfelder-rat-fasst-grundsatzbeschluss-zu-solarparks-91184358.html

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