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  • Writer's pictureDafina Marashi

Riesige Chancen und doppelter Nutzen durch Agri-PV

Original von Josef Hiemer, 19.09.2022


Laut Bayerischem Energieplan, soll bis 2030 die Stromerzeugung aus Solaranlagen von aktuellen 13 Terawattstunden (TWh) auf 40 TWh steigen. Die derzeitige Strommenge soll sich also verdreifachen. Die Lechwerke (LEW) aus Augsburg gehen neue Wege, um diese ambitionierten Ziele zu erreichen. Zu einem Ortstermin stellen LEW Mitarbeitende die Versuchsanlage dem Bauernverband vor.


Solaranlagen auf dem Acker
Agriphotovoltaik-Anlage über Gemüseanbau

Versuchsanlage hat mehrere Unterschiede zur konventionellen Freiflächenanlage:

  • Die Anlage ist nicht wie gewöhnlich nach Süden ausgerichtet, sondern nach Ost-West. Dadurch erntet sie bereits am Morgen Strom und dann wieder spät am Nachmittag. „In diesen Zeiten ist der Strom im wahrsten Sinn besonders wertvoll, weil dann herkömmliche PV-Anlagen wenig oder keinen Strom erzeugen“, bringt Sigrid del Rio, die Projektverantwortliche von LEW, die Vorteile der Anordnung auf den Punkt. Ein weiterer Vorteil: Im Winter bleibt kein Schnee liegen.

  • Der Erlösseite stehen aber höhere Investitionskosten gegenüber. Um Erfahrungen zu sammeln, planen die LEW bereits eine größere Anlage mit senkrechten Modulen. Erste Vergleiche mit Freiflächenanlagen können die LEW bereits mit der danebenliegenden Freiflächenanlage in Biessenhofen machen.


Doppelter Nutzen


„Die Dächer werden nicht ausreichen, um die Ziele der Staatsregierung zu erreichen“, ist Walter Albrecht, der Leiter des Kommunalmanagements bei LEW, überzeugt. „Ohne zusätzliche Flächen geht es nicht“. Werden hierfür wertvolle landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen, entstehe die bereits bei der Herstellung von Biogas oder Biotreibstoffen geführte Diskussion zwischen „Teller oder Tank“ von Neuem. Nach der DIN SPEC 91434 ist Agri-PV die primäre landwirtschaftliche Nutzung und die sekundäre solare Stromerzeugung auf derselben Fläche.


Es gibt Agri-PV in zwei Systemen:


  • Hochaufgestellte Systeme: Hier findet Landwirtschaft unter den Modulreihen statt. Denkbar sind feststehende oder nachgeführte Systeme.

  • Bodennahe Systeme: Hier findet Landwirtschaft zwischen den Modulen statt. Sie können ebenfalls feststehend gebaut oder nachgeführt werden.


Wo lohnt sich Agri-PV ?


Waagrechte Agri-PV-Module sind besonders in Obstanlagen wirtschaftlich interessant, wenn sie Hagelnetze ersetzen. Agri-PV ist aber auch auf Dauerkulturen möglich. Eine Förderung für Agri-PV auf Grünland ist noch nicht vorgesehen. Hier werden derzeit die Debatten für den Einbezug des Grünlandes in Agri-PV-Flächen geführt.


In Althegnenberg in Bayern testet das TFZ auf 2,4 ha Ackerland eine nachgeführte Anlage. Der Abstand zwischen den Reihen beträgt 14 m, die installierte Leistung etwa 0,75 Megawatt Peak. Der Stromertrag schwankt zwischen 1150 und 1300 kWh/kWp. Die Bewirtschaftung des Ackerlandes zwischen den Reihen erfolgt im Rahmen einer siebengliedrigen Fruchtfolge.

Die EU-Flächenprämien bleiben bei Agri-PV-Flächen zu 85 % erhalten. Auch dadurch kommt zum Ausdruck, dass keine Konkurrenz zwischen Nahrungsmittel- und Stromerzeugung besteht.


Offene Fragen


Die Agri-PV bietet viele vielversprechende Einkommenschancen für die Landwirtschaft. Aber viele Anlagen befinden sich noch in Versuchsstadien. Das LEW hat das Technologieförderzentrum (TFZ) in Straubing mit ins Boot geholt, um Fragen zu klären und wissenschaftliche Begleitung zu gewährleisten.


Malte Stöppler vom TFZ begleitet die Feldforschung für Agri-PV. Er untersucht den optimalen Reihenabstand. Dieser muss mit den auf der Fläche eingesetzten landwirtschaftlichen Maschinen abgestimmt sein. Untersucht wird auch der Einfluss der Reihen auf den landwirtschaftlichen Ertrag, die Beschattung, die Artenvielfalt. Ergeben sich Änderungen im Erntezeitpunkt? Welche Sorten eignen sich speziell? Schützen die Module vor Austrocknung? Welche Maßnahmen sind gegen Beschädigungen durch die landwirtschaftlichen Geräte notwendig?


Letzte Klarheit fehlt auch noch im Baurecht. Ist eine Agri-PV- Anlage nach § 35/1 ein privilegiertes Vorhaben? Dient es dem landwirtschaftlichen Betrieb? Wird es vom Hauptbetrieb mitgezogen? Ist dies nicht der Fall, müssen Flächennutzungs- und Bebauungspläne erstellt oder geändert werden.



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