Der Bundestag hat das Baugesetz geändert. Damit können Anbieter Solarparks und Windräder leichter auf Tagebauflächen errichten. Die Landesregierungen können Anlagen nun per Verordnung zulassen.
Am 01. Dezember 2022 hat der Bundestag die Novelle des Bundesbaugesetzes beschlossen. Auf ehemaligen Tagebauflächen soll es einfacher werden Windkraft- und Solaranlagen zu bauen. So würde ein langwieriger Genehmigungsprozess wegfallen. Als Voraussetzung gilt, dass die Vorhaben mit den gültigen Flächennutzungsplänen im Einklang sind und die Ziele der Regionalentwicklung gewahrt bleiben.
Mit den Änderungen schafft die Regierung die Möglichkeit entlang von Autobahnen und Bahnstrecken leichter Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu bauen. Dabei werden Flächen mit einem Abstand von bis zu 200 Metern vom Rand der Fahrbahn oder Bahnstrecke für Freiflächenanlagen privilegiert. Ergänzend verbessert sich die Förderkulisse für Solaranlagen im Erneuerbaren Energien-Gesetz.
Informationsquellen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-pa-wohnen-918402
https://www.gruene-bundestag.de/themen/bauen-wohnen-stadtentwicklung/platz-fuer-erneuerbare-energie-statt-braunkohle
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