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Entlastung bei den Stromkosten ab Juli 2022

Am 09.03.2022 beschloss das Bundeskabinett die Formulierungshilfe für den Gesetzesentwurf zur Abschaffung der EEG-Umlage. Das soll ab 01.07.2022 zu spürbaren Entlastungen bei den Stromkosten der Verbraucher: innen führen.

Was war nochmal die EEG-Umlage?


Im Jahr 2000 wurde die EEG Umlage eingeführt. Sie diente bisher der Finanzierung der Förderungskosten für den Ausbau erneuerbarer Energien (also für Solar-, Wind-, Biomasseenergie, etc.). Jede/r kennt die Umlage von der eigenen Stromrechnung. Die Einpreisung dieses Bestandteils floß in das EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber.

Mit dem Wegfall der Umlage kann, im Vergleich zu 2021, eine vierköpfige Familie rund 300 Euro jährlich sparen.


EEG-Umlage wird vorzeitig abgeschafft

Nun wird die Formulierungshilfe für den eigentlichen Gesetzgebungsprozess genutzt. Der Bundesminister Robert Habeck äußert sich wie folgt: „Die Abschaffung der EEG-Umlage kann den Druck etwas mindern. Wir müssen aber angesichts der jetzt exorbitant gestiegenen Preise über weitere Entlastungen reden. Vor allem müssen wir unsere Energieversorgung auf robustere Füße stellen. Sowohl bei den LNG-Terminals als auch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze brauchen wir Tesla-Tempo. Als Bundesregierung werden wir dafür alle Hebel in Bewegung setzen. Ich bin sicher, dass auch die Länder dies tun werden.“


Mit der Formulierungshilfe wird die Abschaffung der EEG-Umlage vorgezogen. Ursprünglich war im Koalitionsvertrag das Jahr 2023 genannt. Ab dem 01. Juli 2022 wird die Umlage vollständig aus dem Energie- und Klimafond finanziert. Alle Stromversorger werden zu den Preissenkungen im zweiten Halbjahr verpflichtet.

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