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Landeigentümer

Verdienen Sie mit Ihren Flächen ein sicheres und langfristiges Einkommen.

Was bedeutet eine Partnerschaft mit uns ?

Die Solar Provider Group arbeitet eng mit Ihnen auf partnerschaftlicher Ebene zusammen, um eine Solaranlage auf Ihren Flächen zu bauen. Gemeinsam können wir zuverlässigere, erneuerbare Energie erzeugen, und damit zu einer besseren und nachhaltigeren Zukunft in Deutschland beitragen. Wir tragen von Anfang bis Ende die Verantwortung für den Solarpark. 

Flächen verpachten für Solaranlage
Ackerflächen

Ihre Vorteile

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Gesichertes Einkommen

Verdienen Sie ein langfristiges Einkommen durch die Verpachtung Ihrer Flächen. Ihr Pachtzins beinhaltet eine kontinuierliche Wertsteigerung.

Flächenaufwertung 

Nicht nur durch Anstieg des wirtschaftlichen Werts profitieren Sie. Durch gezielte Maßnahmen kann die Biodiversität auf der Fläche zusätzlich gefördert werden.

Kein Risiko

Sie tragen bei der Projektierung, dem Genehmigungsprozess, sowie bei der Finanzierung kein unternehmerisches Risiko, da wir alles für Sie übernehmen.

Zukunftsfähigkeit

Der Energiebedarf der Deutschen steigt stetig. In einer zunehmend elektrisierten Gesellschaft, ist es unabdingbar den benötigten Strom nachhaltig herzustellen. 

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Flächenprüfung

Sie teilen uns telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular Ihre Flächeninformationen mit. Innerhalb von einer Woche prüfen wir die Eignung Ihrer Flächen und klären erste Fragen mit Ihnen.

Die erste Prüfung ist unverbindlich und kostenlos.

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Pachtangebot

Nach der Prüfung Ihrer Flächen erhalten Sie ein Pachtangebot von uns. In diesem Schritt können wir erste Details zu der Gestaltung der Anlage und dem Pachtvertrag klären sowie einen Zeitplan vereinbaren.

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Kooperationsvereinbarung

In den folgenden 90 Tagen wollen wir mit Ihnen den Pachtvertrag abschließen. Um eine gewinnbringende Kooperation zu gewährleisten, kümmern wir uns individuell um Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Im Pachtvertrag werden die Bedingungen für das Baurecht festgelegt. 

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Vorstellung in der Gemeinde

Nach Vertragsabschluss übergibt unsere Geschäftsentwicklung das Projekt an die Kolleg: innen in der Projektentwicklung. Wir setzen uns vor dem Start der Genehmigungsphase mit Ihnen in Kontakt und stellen uns bei der Gemeinde vor Ort vor.

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Genehmigungsphase

Die Bauleitplanung wird mit dem Planungstanstoß bei der zuständigen Gemeinde gestartet. Bis zu einem Baubeginn muss das Bauvorhaben einen Aufstellungs-, Auslegungs-, Satzungs- und Feststellungsbeschluss bekommen. Dabei behält die Gemeinde die Planungshoheit (Dauer ca. 2 Jahre).

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Pachtzahlung

Wenn der Park eine Baugenehmigung bekommt, dann erhalten Sie auch ab Baubeginn Ihre Pachtzahlungen. Zuvor entstehen Ihnen keinerlei Kosten für die Genehmigungsphase. 

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Baubeginn

Die Installation hängt immer von der Größe ab, kann jedoch relativ schnell vergehen. Die Netzbindung durch den Netzbetreiber hängt von der verfügbaren Kapazität ab. Es dauert ca. 0,5-1 Jahre bis der Park vollständig installiert und verbunden ist. 

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Inbetriebnahme

Wenn der Park in Betrieb genommen wurde, läuft der Pachtvertrag 30 Jahre. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird der Park vollständig abgebaut und der Ursprungszustand der Fläche wieder hergestellt.

In acht Schritten zur Solaranlage

Flächen weiterhin landwirtschaftlich nutzen

  • Was passiert, wenn der Betreiber der Anlage Insolvenz beantragt?
    Für jeden Park wird eine Rückbausicherung gestellt (Bürgschaft für den Verpächter). Des Weiteren kann die finanzierende Bank im Vertragsrecht einen Dritten zur Nachfolge bestimmen, der anstelle des insolventen Pächters mit allen Rechten und Pflichten tritt. Da der Betreiber ein separates Unternehmen (SPV/ Zweckgesellschaft) ist, das von der Entwicklerfirma oder einem Dritten betrieben wird, kann unser Unternehmen Insolvenz anmelden, ohne dass dies Auswirkungen auf die PV-Anlage selbst hat. In diesem Fall könnte ein neuer Betreiber eingesetzt werden (oder die Bank springt ein), um die Anlage weiter zu betreiben, oder die Anlage könnte möglicherweise verkauft werden.
  • Wie wird das System und das Land instand gehalten und gewartet?
    Die Instandhaltung und Wartung einer Freiflächen-PV-Anlage und des dazugehörigen Landes sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Anlage kontinuierlich Energie produziert und ihre Lebensdauer maximiert wird. Hier sind einige wichtige Punkte zur Instandhaltung und Wartung: Reinigung der Solarmodule: Die Solarmodule sollten regelmäßig gereinigt werden, um Schmutz und Ablagerungen zu entfernen, die die Leistung der Anlage beeinträchtigen können. Dies kann durch automatische Reinigungssysteme oder manuelle Reinigung erfolgen. Überwachung der Leistung: Die Leistung der Anlage sollte regelmäßig überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie optimal funktioniert. Hierfür können spezielle Überwachungssysteme eingesetzt werden. Inspektion und Wartung der Anlage: Regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Anlage in einem guten Zustand ist und potenzielle Schäden oder Störungen rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Instandhaltung des Landes: Das Land um die Anlage herum sollte auch regelmäßig gepflegt werden, um sicherzustellen, dass es nicht von Unkraut oder Schädlingen überwuchert wird. Auch die Zugangswege und Zäune müssen instandgehalten werden. Reparaturen und Ersatzteile: Wenn Teile der Anlage repariert oder ausgetauscht werden müssen, müssen entsprechende Ersatzteile beschafft und Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Hierfür sollte ein entsprechender Wartungsplan vorhanden sein. Die Instandhaltung und Wartung der Anlage und des Landes können entweder vom Betreiber der Anlage selbst oder von einem spezialisierten Dienstleister übernommen werden. Im Pachtvertrag werden klare Regelungen zur Instandhaltung und Wartung festgelegt, um sicherzustellen, dass diese Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden und keine unnötigen Konflikte zwischen dem Grundeigentümer und dem Betreiber der Anlage entstehen.
  • Wer ist verantwortlich für die Wartung und Reparatur der PV-Anlage?
    Der Entwickler ist normalerweise für die Wartung und Reparatur der PV-Anlage verantwortlich.
  • Muss ein B-Plan-Verfahren für die Anlage durchlaufen werden?
    In der Regel müssen größere Anlagen (z.B. ab einer installierten Leistung von 10 MW) ein Bauleitplanverfahren durchlaufen, das die Aufstellung eines Bebauungsplans beinhaltet. Ein Bebauungsplan legt fest, wo und unter welchen Bedingungen die Freiflächen-PV-Anlage gebaut werden kann. Hierzu gehören Regelungen zu Abständen von Wohngebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Straßen und Gewässern sowie zur maximalen Höhe und Größe der Anlage. Für Anlagen im privilegierten Bereich, sprich in 200m-Korridoren längs von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen, ist das Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. In diesem Fall muss der Betreiber der Anlage jedoch eine Baugenehmigung von der zuständigen Baubehörde einholen, die die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und Regelungen bestätigt. Es ist wichtig, dass der Betreiber der Anlage sich an die einschlägigen Vorschriften und Regelungen hält und sicherstellt, dass die Anlage ordnungsgemäß genehmigt ist, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Was passiert am Ende des Nutzungsvertrags?
    Am Ende des Nutzungsvertrags kann der Landeigentümer die Photovoltaikanlage entweder kaufen oder den Entwickler auffordern, die Anlage abzubauen und das Land in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
  • Kann der Grundstückseigentümer das Grundstück während der Laufzeit des Vertrags verkaufen?
    JJa, der Verkauf des Grundstücks während der Laufzeit des Vertrags ist möglich. In diesem Fall würde der Käufer des Grundstücks den Vertrag mit dem Betreiber der Solaranlage übernehmen.
  • Wie lange dauert ein Pachtvertrag für Freiflächen-PV an?
    Die Laufzeit des Pachtvertrags kann je nach Vereinbarung zwischen den Parteien variieren. Bei uns dauern die Verträge 30 Jahre, mit einer Option zur Verlängerung, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
  • Bleiben die Eigentumsverhältnisse gewahrt?
    Ja, die Eigentumsverhältnisse bleiben gewahrt, wenn ein Grundeigentümer seine Flächen für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage verpachtet. Der Pachtvertrag regelt lediglich das Recht des Entwicklers, die Anlage auf dem Grundstück zu errichten und zu betreiben, während der Grundstückeigentümer Eigentümer des Landes bleibt. Nach Ablauf der Laufzeit hat der Entwickler die Pflicht, die Anlage abzubauen und das Land in seinem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Der Grundstückeigentümer behält das Eigentum an dem Land und kann es dann für andere Zwecke nutzen oder es erneut verpachten. Es ist wichtig, dass der Grundeigentümer den Nutzungsvertrag sorgfältig prüft und sicherstellt, dass er alle Bedingungen versteht und dass seine Eigentumsrechte und Interessen angemessen geschützt sind.
  • Muss man eine Dienstbarkeit im Grundbuch gewähren, wenn man seine Flächen für die Errichtung einer Anlage verpachtet?
    Ja, der Eigentümer des Grundstücks muss eine Dienstbarkeit im Grundbuch gewähren, wenn er seine Flächen für die Errichtung einer Anlage verpachtet. Die Dienstbarkeit gibt dem Entwickler das Recht, die Anlage auf dem Grundstück zu bauen und zu betreiben, sowie alle notwendigen Arbeiten durchzuführen, um die Anlage zu warten und zu reparieren. Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen, um sicherzustellen, dass sie auch für zukünftige Eigentümer des Grundstücks gültig ist. Es ist wichtig, dass der Eigentümer des Grundstücks die Bedingungen der Dienstbarkeit sorgfältig prüft und sich von einem Anwalt beraten lässt, um sicherzustellen, dass seine Rechte und Interessen ausreichend geschützt sind.
  • Welche Faktoren sollten bei der Verhandlung eines Freiflächen-PV Nutzungsvertrags berücksichtigt werden?
    Bei der Verhandlung eines Freiflächen-PV Nutzungsvertrags sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, einschließlich der Laufzeit des Vertrags, der Entschädigung für den Landeigentümer, der Verantwortung für die Wartung und Reparatur der Anlage, der Haftung und Versicherung sowie der Bestimmungen zur Kündigung und zum Rückbau der Anlage am Ende der Vertragslaufzeit. Es ist ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Vertrags angemessen berücksichtigt werden.
  • Wie viel Fläche ist für kommerzielle Freiflächenanlagen mindestens nötig, um profitable zu sein?
    In der Regel benötigen kommerzielle Freiflächenanlagen jedoch eine Fläche von mindestens 6 Hektar (60.000 Quadratmeter), um wirtschaftlich rentabel zu sein. Je größer die Fläche ist, desto effizienter und rentabler kann die Anlage sein. Die meisten kommerziellen Freiflächenanlagen haben Flächen von mehreren Hektar bis hin zu mehreren hundert Hektar. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur eine allgemeine Faustregel ist und dass die Rentabilität jeder Freiflächen-PV-Anlage von vielen Faktoren abhängt. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung aller Faktoren ist daher unerlässlich, um die tatsächliche Rentabilität einer Freiflächen-PV-Anlage zu bestimmen.
  • Wie hoch ist die Pachtrate für Freiflächen-PV Anlagen?
    In Deutschland liegt die durchschnittliche Pachtrate für Freiflächenanlagen im Jahr 2023bei etwa 2,5 bis 5,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erzeugtem Strom. Die tatsächliche Pachtrate kann jedoch stark von diesem Durchschnitt abweichen und hängt von Faktoren wie der Größe der Anlage, dem Standort, und den regulatorischen Anforderungen ab. Wir bezahlen mindestens 3.500 €/ha. Um Ihnen ein genaues Angebot machen zu können brauchen wir die genauen Angaben zu Größe, Lage, Gemarkung und Flurstück. Diese können Sie an kontakt@solarprovidergroup.com senden.
  • Machen Sie auch Dach- und Balkonanlagen?
    Nein, bitte wenden Sie sich diesbezüglich an andere Unternehmen. Wir projektieren großflächige Anlagen auf dem Land ab 6 Hektar Fläche.
  • Wer ist verantwortlich für die Wartung und Reparatur der PV-Anlage?
    Der Entwickler ist für die Wartung und Reparatur der PV-Anlage verantwortlich.
  • Was sind die Vorteile eines Pachtvertrags für Freiflächen-PV für den Grundstückseigentümer?
    DerPachtvertrag bietet dem Grundstückseigentümer eine langfristige Einkommensquelle durch die Verpachtung des Grundstücks an ein Energieunternehmen oder einen Solaranlagenbetreiber. Darüber hinaus trägt der Betreiber der Solaranlage in der Regel alle Kosten für den Bau und Betrieb der Anlage – für den Eigentümer fallen keine Kosten an.
  • Wie kann die Gemeinde der Eigentümer auch vom Park profitieren?
    Die Gemeinde als Eigentümerin von Flächen, die für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage genutzt werden, kann auf verschiedene Weise vom Park profitieren. Hier sind einige Möglichkeiten: Beteiligung an der Anlage: Die Gemeinde kann als Mitgesellschafterin oder Mitfinanzierin an der Anlage beteiligt sein und dadurch von den Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage profitieren. Pachteinnahmen: Die Gemeinde kann als Vermieterin der Flächen Pachteinnahmen aus dem Betrieb der Anlage erzielen, wie auch ein privater Grundstückeigentümer. Stromversorgung: Die Gemeinde kann den erzeugten Strom aus der Anlage nutzen, um ihre eigenen Gebäude und Einrichtungen zu versorgen und somit ihre Stromkosten zu senken. Imagegewinn: Die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage kann der Gemeinde einen positiven Imagegewinn bringen, insbesondere wenn sie sich für erneuerbare Energien und den Klimaschutz engagiert. Es ist wichtig, dass die Gemeinde frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen wird und die verschiedenen Möglichkeiten zur Beteiligung am Park geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie die bestmöglichen Vorteile aus der Nutzung ihrer Flächen zieht.
  • Welche Arbeit kommt auf Grundstückeigentümer zu?
    Hier sind einige mögliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die auf den Grundstückeigentümer zukommen können: Verhandlungen: Der Grundeigentümer ist verpflichtet, Verhandlungen mit dem Entwickler der Anlage zu führen und den Pachtvertrag auszuhandeln. Hierbei müssen Bedingungen wie die Pachtrate oder die Laufzeit des Vertrags festgelegt werden. Dienstbarkeit: Der Grundeigentümer muss möglicherweise eine Dienstbarkeit im Grundbuch gewähren, um dem Entwickler das Recht zu geben, die Anlage auf dem Grundstück zu bauen und zu betreiben. Kommunikation: Der Grundstückeigentümer muss möglicherweise mit den lokalen Behörden und Anwohnern kommunizieren, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und mögliche Bedenken oder Fragen beantwortet werden können. Es ist wichtig, dass der Grundstückeigentümer die Bedingungen des Nutzungsvertrags sorgfältig prüft und sich von einem Anwalt beraten lässt, um sicherzustellen, dass er seine Verantwortlichkeiten und Aufgaben versteht und in der Lage ist, diese angemessen zu erfüllen.
  • Welche Arten von Entschädigungen gibt es für den Landeigentümer?
    Die Entschädigung für den Landeigentümer kann unterschiedlich erfolgen. Möglich sind feste jährlichen Zahlungen (Pacht), eine Beteiligung am erzeugten Strom, einer einmaligen Pauschalsumme oder eine Kombination dieser Faktoren.
  • Was ist ein Pachtvertrag?
    Ein Pachtvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Eigentümer eines Grundstücks und einem Energieunternehmen oder einem Solaranlagenbetreiber, der das Grundstück nutzen möchte, um eine Photovoltaikanlage zu installieren und Strom zu erzeugen. Der Vertrag regelt die Bedingungen für die Nutzung des Grundstücks und die Vergütung für den erzeugten Strom.
  • Wie werden Wertverluste der Pachteinnahmen über die Laufzeit einberechnet?
    Der Wertverlust der Pachteinnahmen über die Laufzeit kann auf verschiedene Weise berücksichtigt werden, abhängig von den Vereinbarungen im Pachtvertrag zwischen dem Betreiber der Anlage und dem Grundeigentümer. Eine Möglichkeit besteht darin, dass die Pachtzahlungen während der Laufzeit des Vertrags an die Inflation angepasst werden. Dies stellt sicher, dass die Pachteinnahmen des Grundeigentümers ihre Kaufkraft über die Laufzeit des Vertrags beibehalten und somit ein fairer Ausgleich für den Wertverlust darstellen. Ein anderer Ansatz besteht darin, dass der Pachtvertrag eine Klausel zur Anpassung der Pachthöhe während der Laufzeit des Vertrags enthält, um Änderungen in der Marktsituation zu berücksichtigen, die den Wert der Pachteinnahmen beeinflussen können. Es ist wichtig, dass der Pachtvertrag klare Regelungen enthält, wie die Pachthöhe berechnet und angepasst wird, um mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Eine unabhängige Bewertung der Pachthöhe kann in einigen Fällen auch hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die Pachteinnahmen angemessen und fair sind.
  • Ab welcher Flächengröße wird eine Anlage gebaut?
    Wir brauchen mindestens 6 Hektar Fläche. Auch kleinere Flächen können gegebenenfallsmit weiteren Umliegenden erweitert werden und somit auf eine projektierbare Größen werden.
  • Wie beeinflusst die Anlage das Landschaftsbild?
    Grundsätzlich ist eine Freiflächen-PV-Anlage eine technische Installation, die in der Landschaft sichtbar ist und somit das Landschaftsbild beeinflusst. Allerdings kann eine gut geplante und gestaltete Anlage auch ästhetisch ansprechend sein und das Landschaftsbild bereichern, insbesondere wenn sie in bereits intensiv genutzten landwirtschaftlichen oder industriellen Gebieten errichtet wird. Um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. die Nutzung von naturnahen Materialien für die Gestaltung der Anlage, die Einbettung der Anlage in die bestehende Landschaft oder die Bepflanzung mit heimischen Gehölzen und Pflanzen. Auch eine angemessene Standortwahl kann dazu beitragen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren. Wir als Betreiber der Anlage und Sie als Grundeigentümer machen sich frühzeitig Gedanken über die Gestaltung der Anlage und arbeiten mit Experten für Landschaftsgestaltung und ökologische Planung zusammen, um sicherzustellen, dass die Anlage so harmonisch wie möglich in die Landschaft integriert wird.
  • Wie wird der Strom, der von der Solaranlage auf dem Grundstück erzeugt wird, vergütet?
    Die Vergütung für den erzeugten Strom wird zwischen dem Betreiber der Solaranlage und einem Stromabnehmer oder Netzbetreiber vereinbart. Diese Vereinbarungen können auf verschiedenen Modellen basieren, wie z.B. dem Direktverkauf an Stromabnehmer oder dem Einspeisen in das Stromnetz und der Vergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
  • Wie wirkt sich eine Freiflächenanlage auf die Grund- und Erbschaftsteuerverpflichtungen des Eigentümers aus?
    Eine Freiflächen-PV-Anlage auf dem Grundstück eines Eigentümers kann Auswirkungen auf dessen Grund- und Erbschaftsteuerverpflichtungen haben. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten: Grundsteuer: Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und hängt von der Größe und dem Wert des Grundstücks ab. Wenn eine Freiflächen-PV-Anlage auf dem Grundstück errichtet wird, erhöht sich in der Regel der Wert des Grundstücks und damit auch die Grundsteuer. Es ist jedoch auch möglich, dass der Wertanstieg der Anlage durch eine Verringerung des Steuersatzes ausgeglichen wird. Erbschaftsteuer: Wenn ein Grundstück mit einer Freiflächen-PV-Anlage vererbt wird, kann dies auch Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben. Die Anlage selbst wird in der Regel nicht als eigenständiges Vermögen betrachtet, sondern als Teil des Grundstücks. Daher kann sich der Wert des Grundstücks erhöhen und damit auch die Erbschaftsteuerpflicht. Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Auswirkungen einer Freiflächen-PV-Anlage auf die Grund- und Erbschaftsteuerverpflichtungen von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Größe der Anlage, dem Wert des Grundstücks, der Steuerpolitik der Gemeinde usw. Es ist daher ratsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Auswirkungen auf die individuelle Situation abzuschätzen. Mit der Agri-PV haben Sie jedoch Rechtssicherheit in Bezug auf den Verbleib des Landes im landwirtschaftlichen Vermögen. So zahlen Sie weiterhin Grundsteuer A und es gibt keine Auswirkungen im Erbfall oder der Schenkung der Fläche.
  • Was sind die Risiken für den Grundstückseigentümer bei einem Freiflächen-PV Nutzungsvertrag?
    Grundsätzlich werden alle Risiken von der SPG getragen. Sollten raumordnerische Belange auf der Vorhabenfläche überwiegen, kann es sein, dass das Vorhaben die Genehmigungsreife nicht erreicht und das Projekt nicht realisiert werden kann. Um Risiken zu minimieren, ist es wichtig, einen sorgfältig ausgearbeiteten Vertrag abzuschließen und den Betreiber der Solaranlage sorgfältig auszuwählen.
Agriphotovoltaik Anlage

Agrivoltaik

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