Im Bundesland Sachsen-Anhalt sollen Acker mit geringer Bodenqualität und in landwirtschaftlich schwer nutzbaren Hang- und Höhenlagen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung stehen. Die Grenze zum Ausbau wird auf 100 Megawatt jährlich gesetzt.
EEG- geförderte Solaranlagen können nun in den ertragsschwächeren Flächengebieten entstehen. Die Landesregierung bestehend aus CDU, SPD und FDP verabschiedete die Verordnung.
Die neue Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO) wahrt die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes, sowie der Landwirtschaft. Aus diesem Grund sind Grünlandflächen und Natur- oder Landschaftsschutzgebiete von der Verordnung ausgeschlossen. Des Weiteren bedeutet die jährliche Begrenzung eine maximale Nutzung von 100 Hektar pro Jahr.
Der Umweltminister Armin Willingmann sieht in der Verordnung einen gelungenen Kompromiss der unterschiedlichen Interessen. Durch den geförderten Ausbau von PV-Freiflächenanlagen wird auf Klimaschutzziele hingearbeitet, gleichzeitig werden Schutzgebiete und Landwirtschaft geachtet.
In Sachsen-Anhalt liegt der Anteil der Erneuerbaren an der Bruttostromerzeugung bei 58 %. Der Anteil der Photovoltaik liegt bei etwa zehn Prozent der gesamten Erzeugung.
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