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Rechtssicher: Keine Nachteile für Erbschafts- und Grundsteuer bei Agri-PV

Laut der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 16.05.2022 besteht nun Rechtssicherheit in der Ausnahme von erhöhten Steuern bei Agri-PV Anlagen.


Die Länder und der Bund sind der Forderung des Freistaates nachgekommen. Agriphotovoltaikanlagen, in denen sowohl eine landwirtschaftliche als auch eine Solarnutzung stattfindet, werden ab sofort weiterhin dem Land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen zugeordnet. Das bedeutet wiederum, dass sie weiterhin mit der Grundsteuer A versteuert werden. Laut bayerischem Finanz- und Heimatminister Albert Füracker wird durch diese Maßnahme eine dringend erwartete Rechtssicherheit geschaffen, die den Ausbau der erneuerbaren Energien fördere.



Ackerfläche Solarnutzung
Flächen bei Agri-PV bleiben landwirtschaftliche Flächen

Hintergrund:


Bislang wurden Agri-PV Anlagen wie normale PV-Anlagen im Erbschaftssteuerrecht eingeordnet. Im Gesetzgebungsverfahren des Bundesrates zum vierten Corona-Steuerhilfegesetz forderte Bayern die Zuordnung aller PV- Anlagen zum landwirtschaftlichen Betrieb. Dies wurde nun nur für Agri-PV Anlagen beschlossen. Somit gilt die Zuordnung sowohl für Erbschaft-, Schenkungs- und Grundsteuerzwecke. Agri-PV Anlagen verblieben im begünstigten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.


Wer eine normale Anlage plant, muss damit rechnen, dass die landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr dem landwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet werden und damit das Grundvermögen anders besteuert wird. Dadurch entfallen auch Begünstigungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das kann auch rückwirkend eintreten, wenn nach der Hofübergabe die Behaltensfristen nicht eingehalten werden.


Allerdings gibt es auch für die Probleme Lösungen: Die Solar Provider Group übernimmt die Mehrkosten für die Steuer und bietet für die Erbschafts- und Schenkungssteuer Beteiligungsmöglichkeiten, wodurch die Flächen weiterhin im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen bleiben können.


Quelle: https://www.bayern.de/fueracker-rechtssicherheit-fuer-agri-pv-anlagen-keine-nachteile-bei-erbschaftsteuer-und-grundsteuer-bayerische-forderung-von-bund-und-laendern-aufgegriffen-rechtliche-anpassung-bei-freiflaech/


Weiterführende Informationen zum Thema: https://www.pv-magazine.de/2022/03/29/bne-schlaegt-verbesserte-erbschaftsregelung-fuer-photovoltaik-freiflaechenanlagen-vor/

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