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EEG-Förderung bald auch für Agri-PV Anlagen auf Grünland?

  • 17. Mai 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat sich mit deutlicher Mehrheit für die Berücksichtigung von Dauergrünland als förderfähige Flächenkulisse ausgesprochen.

Die Grünlandnutzung soll nicht wie bisher pauschal aus der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Förderung ausgeschlossen werden.


Durch diese Maßnahme sollen die Einzugsgebiete für Freiflächenanlagen erweitert und Flächenpotenziale besser ausgeschöpft werden.



Landwirtschaftliche Flächen verpachten
Freiflächen für Agri-PV nutzen

Ausschluss von Natura-2000-Gebieten


Die Ausschussempfehlung besagt, dass Agri-PV Anlagen auf Dauergrünland in Natura-2000 Gebieten oder andere Grünland-Lebensraumtypen außerhalb dieser Gebiete keine Förderung erhalten können. Der Grund dafür seien die Ziele und Verpflichtungen gegenüber des Arten- und Biotopschutzes. Eine Agri-PV Anlage ließe sich dort nur sehr schwer mit den Schutzzielen vereinbaren, Solche Grünlandtypen hätten oft den Status als Lebensraumtyp gemäß Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie und seien gesetzlich als Biotop oder Habitat geschützt.


Für die Bundesratssitzung am 20. Mai steht das EEG 2023 auf der Tagungsordnung.




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