Ende Juni 2021 hat der Gesetzgeber endlich die finanzielle Unterstützung von Standortgemeinden auch für Solarprojekte gesetzlich beschlossen. Dadurch sollen derartige Vorhaben jetzt direktere Vorteile für Kommunen schaffen.
Seit Juni 2021 sind Gemeindeabgaben für Solarparks gesetzlich verankert. Erlaubt sind Abgaben des Anlagenbetreibers an die Gemeinde in Höhe von bis zu 0,2 Cent/Kilowattstunde. Diese Abgaben sind dauerhaft ausgelegt und bedeuten kontinuierlich finanzielle Unterstützung für Gemeinden. Vor allem für Kommunen in strukturschwachen Regionen kann diese Änderung eine große Auswirkung auf den Gemeindehaushalt haben, denn mit dieser Rechtssicherheit ist eine jahrzehntelange finanzielle Unterstützung absehbar. Die EEG-Novelle belohnt Solaranlagen in ländlichen Gemeinden und wird zu einem wichtigen Argument für die Entscheidung zum Ausbau von Solarenergie. Neben dieser positiven politischen Entwicklung bringen Solarparks weitere Vorteile für betroffene Bürgerinnen und Bürger. Denn die Beteiligung regionaler Unternehmen an der Planung, dem Bau, sowie der Instandhaltung erhält und schafft Arbeitsplätze. Des Weiteren tragen innovative Solaranlagen einen wichtigen Teil zur Biodiversität und dem Schutz von Nutzpflanzen bei. Letztendlich gibt es dann auch noch Bürgerbeteiligungen, die nach wie vor ein wichtiger Hebel für Gemeinden bleiben, um bspw. vergünstige Stromtarife zu sichern.
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